Deutsches Trachtenfest in Bruck in der Oberpfalz

Hierzu wollen wir vom Gau aus eine gemeinsame Fahrt organisieren (3 Tage). Siehe Ausschreibung. Gerne können Vereine auch für Sonntag zum Festzug sich auf eigene Faust anmelden. Aber wichtig ist, dass Ihr Euren Mitgliedern diese Einladung weiterleitet und zwar jetzt gleich, denn wir müssen bis 25.08.2021 (!!!) melden, wie viele Teilnehmer wir haben. Es eilt also sehr.

Bitte alle Rückmeldungen nur an Inge Burkhard-Vatterodt (inge.burkhard-vatterodt@tv-ufr.de)

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Brust
Trachtenverband Unterfranken e.V.
1. Vorsitzender

Es gibt auch eine Homepage vom Trachtenfest. Dort findet ihr dann weitere Infos. Deutsches Trachtenfest 2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachruf für Lothar Bohne

Ehrenmitglied des Historischen Burschenvereins verstorben

Das langjährige Ehrenmitglied des Historischen Burschenvereins Sommerhausen
Lothar Bohne, ist im Alter von 73 Jahren verstorben.

Er war in jungen Jahren schon für den Verein als Trachtler aktiv. 1965 trat er dem Burschenverein bei.

Lothar war von 2003 bis 2019 im Vereinsausschuss tätig. Für seine langjährige Mitarbeit im Verein wurde er zum Ehrenmitglied ernannt.

Mit dem Tod von Lothar Bohne verliert der Burschenverein ein langjähriges Mitglied.

Der Historische Burschenverein wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

1.Vorsitzender Werner Schönig,

Corona-Nachrichten Nr. 20

Liabe Trachtlerinnen und Trachtler,

seit heute gelten in Bayern viele Erleichterungen. Diese hat das Kabinett in der vergangenen Woche beschlossen. Somit sind auch Vereinssitzungen, Plattler- und Musikproben wieder möglich.

  1. Grundsätzliches
  • Der Katastrophenfall ist seit dem 7. Juni aufgehoben.

Gültig für Bayern ist nur noch die aktuellste Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Nr. 13). Die Kreisverwaltungsbehörden müssen keine eigenen Allgemeinverfügungen mehr erlassen. Was also in der Verordnung steht, das zählt letztlich für Alle.

Es gibt nur noch zwei Inzidenzkategorien:

  • Gebiete mit Inzidenz < 50 und
  • Gebiete mit Inzidenz zwischen 50 und 100.

Der bisherige Inzidenzbereich < 35 entfällt. Das macht es allen leichter, sich auf klare Regelungen vor Ort einzustellen.

2. Vereinssitzungen

Vereinssitzungen werden behandelt wie andere private Zusammenkünfte aus besonderem Anlass. Also wie Hochzeiten oder Beerdigungen.

Inzidenz <50: im Freien bis zu 100 Personen im Innenbereich bis zu 50 Personen. Zuzüglich Geimpfte und Genesene Personen.

Inzidenz 50-100: im Freien bis 50 Personen im Innenbereich bis zu 25 Personen. Zuzüglich Geimpfte und Genesene Personen.
Hier brauchen Genesene und nicht Geimpfte einen negativen Test.

3. Kulturelle Veranstaltungen

Veranstaltungen unter freiem Himmel sind ab dem 7. Juni bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedarf es eines Tests. Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten.

4. Musik- und Theaterproben

Im Musik- und Theaterbereich sind künftig Proben im Innen- wie im Außenbereich ohne feste Personenobergrenze möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei Mindestabstand nach Hygienerahmenkonzept).

5. Tanz- und Plattlerproben, Schnalzerproben

Inzidenz 100-50: Tanz- und Plattlerproben sowie Schnalzerproben sind im Innen- wie im Außenbereich ohne Gruppenobergrenze möglich. Allerdings mit einem negativen Test.

Kontakt zwischen den Tanzpaaren ist also generell wieder möglich!

6. Schaubild

Die Staatskanzlei hat in einem einfachen Schaubild zusammengefasst, was alles möglich ist.

Bitte leitet die Info auch an eure Vereine weiter!

Wenn es weitere Fragen gibt, dann meldet euch jederzeit bei uns in der Geschäftsstelle! Wir versuchen immer euch weiterzuhelfen!

Herzliche Griaß

Andreas Oberprieler
Geschäftsführer
Bayerischer Trachtenverband

Corona-Nachrichten Nr. 17

Liabe Trachtlerinnen und Trachtler,

heute wollen wir euch über Öffnungsschritte in der Jugendarbeit informieren. Auch wenn sie sehr klein und überschaubar sind, ermöglichen sie doch endlich wieder ein paar kleine Aktivitäten.

1. Sportliche Betätigung in Kleingruppen
Aus der aktuell gültigen 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergibt sich für viele Vereine eine kleine Möglichkeit mit den Kindergruppen wieder aktiv zu werden.

Inzidenz über 100:
Mit Kindern bis 14 Jahren kann in kleinen Gruppen von bis zu 5 Personen im Außenbereich kontaktfrei geprobt werden. Somit kann man mit den Kindern im freien tanzen oder platteln oder vielleicht andere Aktivitäten wie eine Fahrradtour machen. Voraussetzung ist, dass der oder die Jugendleiter einen negativen Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen können. Die Kinder
müssen dabei nicht getestet werden.

Inzidenz zwischen 50-100:
Mit Kindern bis 14 Jahren kann in Gruppen von bis zu 20 Kindern kontaktfrei im Außenbereich geprobt werden. Die Jugendleiter müssen in diesem Fall keinen negativen Test nachweisen.

2. Vollständig geimpfte Personen
Sollte einer der Jugendleiter in den Vereinen vollständig, d.h. zweimal geimpft sein, dann ist diese Person mit einer negativ getesteten gleichzustellen. Diese Gleichstellung gilt aber erst, wenn die zweite Impfung bereits vor 14 Tagen erfolgt ist. Bis dahin muss weiterhin ein negativer Test vorgewiesen werden.

3. Impfpriorisierung bei Jugendleitern
Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit fallen unter die Impfpriorisierung 3. Alle, die sich über https://impfzentren.bayern/ anmelden, können „Ich arbeite in einer Schule oder Kindergarten“ den Haken bei „Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“ setzen.
Der Verein muss dazu dem Jugendleiter oder der Jugendleiterin seine Tätigkeit bestätigen. Ein Musterschreiben dafür findet ihr im Anhang dieser E-Mail. (Wendet euch bitte an euren Vorstand, bzw. Jugendvertreter, er hat dieses Musterschreiben per Mail bekommen.)
Es kann vor Ort in den Impfzentren zu Diskussionen kommen. Daher wird empfohlen, wirklich nur den Personen eine Bescheinigung auszustellen, die wirklich momentan tätig sind oder geplant bald tätig werden sollen.

Nun noch eine Bitte: Leitet die Informationen an die Vereine weiter.
Wenn es weitere Fragen gibt, dann meldet euch jederzeit bei uns in der Geschäftsstelle! Meine Damen und Ich versuchen immer euch weiterzuhelfen!

Herzliche Griaß
Andreas Oberprieler
Geschäftsführer
Bayerischer Trachtenverband

Corona-Nachrichten Nr. 17 vom 29.04.2021