{"id":1956,"date":"2011-05-05T13:27:52","date_gmt":"2011-05-05T11:27:52","guid":{"rendered":"http:\/\/www.trachtenverband-unterfranken.de\/?page_id=1956"},"modified":"2016-04-14T11:50:16","modified_gmt":"2016-04-14T09:50:16","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.trachtenverband-unterfranken.de\/?page_id=1956","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/www.trachtenverband-unterfranken.de\/wp-content\/uploads\/2011\/05\/Satzung-Nach-Beschluss-der-Neufassung-am-09.07.2015.pdf\" rel=\"\">Satzung herunterladen<\/a><\/p>\n<p><strong>Trachtenverband Unterfranken e.V.<\/strong><br \/>\n<strong>gegr. 1947<\/strong><\/p>\n<p>Satzung des<br \/>\nTrachtenverband Unterfranken e.V. &#8211; gegr. 1947<\/p>\n<p>Inhalt1<br \/>\n\u00a7 1 Name und Sitz 1<br \/>\n\u00a7 2 Zweck und Aufgaben 1<br \/>\n\u00a7 3 Mitglieder 2<br \/>\n\u00a7 3a Ehrenmitglieder 2<br \/>\n\u00a7 4 Beginn der Mitgliedschaft 2<br \/>\n\u00a7 5 Beendigung der Mitgliedschaft 2<br \/>\n\u00a7 6 Beitr\u00e4ge und Mittel des Vereins, Gesch\u00e4ftsjahr 3<br \/>\n\u00a7 7 Organe 3<br \/>\n\u00a7 8 Der Trachtenverbandsvorstand 3<br \/>\n\u00a7 9 Erweiterter Trachtenverbandsvorstand 4<br \/>\n\u00a7 10 Gauversammlung 4<br \/>\n\u00a7 11 Sachaussch\u00fcsse 6<br \/>\n\u00a7 12 Trachtenverbandsjugend 6<br \/>\n\u00a7 13 Aufl\u00f6sung des Trachtenverbandes 6<br \/>\n\u00a7 14 Wahlspruch 6<br \/>\n\u00a7 15 Inkrafttreten 6<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz<\/strong><br \/>\nDer Verein f\u00fchrt den Namen: Trachtenverband Unterfranken e.V. und wird nachfolgend kurz mit Trachtenverband bezeichnet. Der Trachtenverband Unterfranken hat seinen Sitz in W\u00fcrzburg.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck und Aufgaben<\/strong><br \/>\n1. Der Trachtenverband verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>2. Zweck des Trachtenverbandes ist:<br \/>\n&#8211; die Erhaltung und Pflege der bodenst\u00e4ndigen Trachten;<br \/>\n&#8211; die nat\u00fcrlichen und geschichtlichen Eigenarten des heimatlichen Brauchtums, in seinen guten Sitten, in Mundart, Lied, Musik und Tanz, zu pflegen und zu erhalten;<br \/>\n&#8211; historische Kunstwerke, Denkm\u00e4ler der Heimatgeschichte sowie Volkskunst zu bewahren und zu sch\u00fctzen;<br \/>\n&#8211; die Mitgliedsvereine gegen\u00fcber dem Staat und der \u00d6ffentlichkeit zu vertreten, mit Organisationen und Verb\u00e4nden, welche auf dem Gebiet der Heimatpflege t\u00e4tig sind, unter Wahrung der eigenen Unabh\u00e4ngigkeit, zusammenzuarbeiten.<\/p>\n<p>3. Der Trachtenverband ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Er erf\u00fcllt seinen Zweck durch<br \/>\n&#8211; die Erhaltung und F\u00f6rderung der Heimat- und Verbandstreffen, sowie aller brauchtumsgebundener Kulturveranstaltungen;<br \/>\n&#8211; die Vermittlung von heimatkundlicher Beratung in Tracht, Brauchtum, Lied, Musik und Tanz;<br \/>\n&#8211; die F\u00f6rderung der Jugend im Sinne der Jugendordnung der Gemeinschaft der Trachtenjugend;<br \/>\n&#8211; die Anregung und Mithilfe bei volkskundlicher Fortbildung, bei der Forschung im Brauchtum und Trachtenwesen sowie durch Mitarbeit in der gesamten Heimatpflege.<\/p>\n<p>4. Der Trachtenverband ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Mitglieder<\/strong><br \/>\nMitglieder sind Vereine mit selbstst\u00e4ndiger Verwaltung, wenn sie sich zu den Zielen des Trachtenverbandes Unterfranken bekennen und ihre Satzungen nicht im Widerspruch zu dessen Satzungen stehen. Die Mitglieder sind verpflichtet, an den Festen des Trachtenverbandes Unterfranken sowie bei Fahnenweihen von Mitgliedsvereinen teilzunehmen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3a Ehrenmitglieder<\/strong><br \/>\nPersonen, die sich um den Trachtenverband besonders verdient gemacht haben, k\u00f6nnen durch die Gauversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Vorschl\u00e4ge k\u00f6nnen nur \u00fcber die Vorstandschaft eingebracht werden. Bei Vorstandsmitgliedern des erweiterten Vorstandes kann die Bezeichnung auf die Funktion bezogen sein (z.B. Ehrenvorsitzender usw.). Ehrenmitglieder sind berechtigt, an Sitzungen und Aussch\u00fcssen beratend teilzunehmen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Beginn der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\n\u00dcber die Aufnahme eines Mitgliedsvereines entscheidet die Gauversammlung auf schriftlichen Antrag des Vereins. Dieser Antrag muss mindestens 6 Wochen vor der Gauversammlung, zusammen mit einer g\u00fcltigen Satzung oder Richtlinien, der Vorstandschaft vorliegen. Der aufzunehmende Verein hat sich mit einem Trachtenpaar der Gauversammlung vorzustellen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\nDie Mitgliedschaft erlischt:<br \/>\n\u2022 durch Austritt<br \/>\n\u2022 durch Aufl\u00f6sung<br \/>\n\u2022 durch Ausschluss<\/p>\n<p>Der Austritt und die Aufl\u00f6sung eines Mitgliedsvereines ist der Vorstandschaft durch eine schriftliche Mitteilung der Gr\u00fcnde zur Kenntnis zu geben. Bei Austritt ist eine j\u00e4hrliche K\u00fcndigungsfrist zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres erforderlich. Ebenso ist auszugsweise das Protokoll der Versammlung, die den Austritt beschlossen hat, vorzulegen.<\/p>\n<p>Der Ausschluss eines Mitgliedsvereins erfolgt durch den erweiterten Trachtenverbandsvorstand, wenn ein Mitgliedsverein durch seine Beschl\u00fcsse und durch seine Handlungen gegen die Satzung versto\u00dfen hat oder mindestens 2 Jahre die Beitragspflicht trotz Mahnung nicht erf\u00fcllt. Bei einem Ausschluss durch die Vorstandschaft ist innerhalb von 3 Monaten ein schriftlicher Einspruch m\u00f6glich. In diesem Falle entscheidet die Gauversammlung bindend, solange nicht durch Gerichte anderweitig entschieden wird. Das ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinerlei Anspr\u00fcche auf das Verbandsverm\u00f6gen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Beitr\u00e4ge und Mittel des Vereins, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><br \/>\n1. Von den Mitgliedsvereinen ist an den Trachtenverband ein Jahresbeitrag zu leisten. Dieser wird von der Gauversammlung bestimmt. Ebenso sind die Beitr\u00e4ge f\u00fcr die Dachverb\u00e4nde an den Trachtenverband abzuf\u00fchren und werden von diesem weitergeleitet. Die Jahresbeitr\u00e4ge sind bis zum 31.03. des laufenden Jahres f\u00e4llig.<\/p>\n<p>2. Das Gesch\u00e4ftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<\/p>\n<p>3. Mittel des Trachtenverbandes d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitgliedsvereine erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Trachtenverbandes. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Trachtenverbandes fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Die mit einem Ehrenamt betrauten Mitglieder haben nur Anspruch auf Ersatz tats\u00e4chlich erfolgter Auslagen. Vom erweiterten Trachtenverbandsvorstand k\u00f6nnen durch Beschluss Pauschalen festgesetzt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Organe<\/strong><br \/>\nOrgane des Trachtenverbandes sind:<br \/>\n\u2022 der Trachtenverbandsvorstand (\u00a7 26 BGB)<br \/>\n\u2022 der erweiterte Trachtenverbandsvorstand<br \/>\n\u2022 die Gauversammlung<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Der Trachtenverbandsvorstand<\/strong><br \/>\nDem Trachtenverbandsvorstand (\u00a7 26 BGB) geh\u00f6ren an:<br \/>\n\u2022 der 1. Vorsitzende<br \/>\n\u2022 der 1. Stellvertreter<br \/>\n\u2022 der 2. Stellvertreter<br \/>\n\u2022 der Schriftf\u00fchrer<br \/>\n\u2022 der 1. Kassier<br \/>\n\u2022 der 2. Kassier<\/p>\n<p>Dem Trachtenverbandsvorstand obliegt:<\/p>\n<p>1. Die gesch\u00e4ftliche und organisatorische Leitung des Trachtenverbandes im Rahmen der Satzung und der Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p>\n<p>2. Die Durchf\u00fchrung der von der Gauversammlung und der erweiterten Vorstandschaft gefassten Beschl\u00fcsse.<\/p>\n<p>3. Die Einberufung der Organe und sonstiger Veranstaltungen.<\/p>\n<p>4. Die Vertretung des Trachtenverbandes bei Dachverb\u00e4nden und bei Beh\u00f6rden.<br \/>\nDer Trachtenverbandsvorstand tritt nach Bedarf zusammen, jedoch mindestens 2 x j\u00e4hrlich. Ihm obliegt die rechtliche Vertretung. Dabei sind der 1. Vorsitzende, der 1. Stellvertreter und der 2. Stellvertreter jeweils einzelvertretungsberechtigt. Von den \u00fcbrigen Mitgliedern des Trachtenverbandsvorstand (\u00a7 26 BGB) sind jeweils zwei Mitglieder gemeinsam zur Vertretung berechtigt. Beschl\u00fcsse des Trachtenverbandsvorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Der Trachtenverbandsvorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Erweiterter Trachtenverbandsvorstand<\/strong><br \/>\nDem erweiterten Trachtenverbandsvorstand geh\u00f6ren an:<br \/>\n\u2022 der Trachtenverbandsvorstand<br \/>\n\u2022 die Vorsitzenden der Sachaussch\u00fcsse (Volkstanz u. Schuhplattler, Volksmusik, Tracht, Presse, Mundart- Brauchtum- Laienspiel) und deren Stellvertreter<br \/>\n\u2022 die Jugendvertreter<br \/>\n\u2022 zwei Beisitzer zugleich Kassenrevisoren<br \/>\n\u2022 drei Fahnentr\u00e4ger.<\/p>\n<p>Dem erweiterten Trachtenverbandsvorstand obliegt:<br \/>\n1. die Stellungnahme zu einschl\u00e4gigen Fragen der Heimatpflege, die Beratung und Verabschiedung grunds\u00e4tzlicher Richtlinien.<br \/>\n2. die Beratung \u00fcber vorliegende Antr\u00e4ge.<br \/>\n3. die Beschlussfassung \u00fcber vorliegende Antr\u00e4ge.<br \/>\n4. die Erteilung von Aufgaben an den Vorstand.<\/p>\n<p>Der erweiterte Trachtenverbandsvorstand tritt nach Bedarf auf Einladung des 1. Vorsitzenden zusammen, jedoch mindestens 2x j\u00e4hrlich. Die Einladung erfolgt wenigstens 2 Wochen vor der Sitzung.<\/p>\n<p>Au\u00dferordentliche Sitzungen m\u00fcssen stattfinden:<br \/>\n1. Auf Beschluss des Vorstandes oder<br \/>\n2. wenn dies mindestens 1\/3 aller stimmberechtigten Mitglieder der erweiterten Vorstandschaft unter Angabe der Gr\u00fcnde, schriftlich beantragen.<br \/>\nOrdnungsgem\u00e4\u00df einberufene Sitzungen des erweiterten Vorstandes sind beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 8 Mitglieder anwesend sind. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<\/p>\n<p>\u00dcber jede Sitzung ist ein Protokoll zu fertigen, welches vom Schriftf\u00fchrer und dem<br \/>\nVorsitzenden zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Gauversammlung<\/strong><br \/>\nAn der Gauversammlung sind stimm- und wahlberechtigt:<br \/>\n\u2022 je 2 Vertreter der angeschlossenen Vereine,<br \/>\n\u2022 die Mitglieder der erweiterten Trachtenverbandsvorstandschaft,<br \/>\n\u2022 Ehrenmitglieder.<br \/>\nDie Gauversammlung ist das h\u00f6chste Organ des Trachtenverbandes Unterfranken. Ihr obliegt:<br \/>\n1. Die Entgegennahme der j\u00e4hrlichen T\u00e4tigkeitsberichte der Vorstandschaft und der erweiterten Vorstandschaft.<br \/>\n2. Die Entlastung der erweiterten Vorstandschaft.<br \/>\n3. Die Wahl des Trachtenverbandsvorstandes auf die Dauer von 3 Jahren.<br \/>\n4. Die Einsetzung von Sachaussch\u00fcssen (\u00a7 11)<br \/>\n5. Die Wahl von 2 Kassenrevisoren (Beisitzer).<br \/>\n6. Die Beschlussfassung \u00fcber die Satzung, Satzungs\u00e4nderungen, Richtlinien, Beitragsordnung sowie Aufl\u00f6sung des Trachtenverbandes.<br \/>\n7. Die Aufnahme von Mitgliedern sowie die endg\u00fcltige Entscheidung bei Ausschl\u00fcssen (\u00a7 5).<br \/>\n8. Die Beschlussfassung \u00fcber gestellte Antr\u00e4ge.<br \/>\n9. Ernennung zu Ehrenmitgliedern.<\/p>\n<p>Antr\u00e4ge k\u00f6nnen stellen:<br \/>\n\u2022 Die angeschlossenen Vereine<br \/>\n\u2022 Die erweiterte Vorstandschaft<br \/>\n\u2022 Der Vorstand<br \/>\n\u2022 Die Sachaussch\u00fcsse<br \/>\n\u2022 Die Trachtenverbandsjugend<br \/>\n\u2022 Die Ehrenmitglieder<br \/>\nAntr\u00e4ge sind mindestens 6 Wochen vor der Gauversammlung an den 1. Vorsitzenden einzureichen. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Teilnehmer gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<\/p>\n<p>Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit 2\/3 der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Versammlungs-Teilnehmer beschlossen werden. Jede Satzungs\u00e4nderung ist dem zust\u00e4ndigen Finanzamt durch \u00dcbersendung der ge\u00e4nderten Fassung vorzulegen. Satzungs\u00e4nderungen aufgrund beh\u00f6rdlicher Ma\u00dfgaben k\u00f6nnen vom Vorstand beschlossen werden. Sie sind in der n\u00e4chsten Gauversammlung vorzutragen.<\/p>\n<p>Bei Wahlen gilt die relative Mehrheit.<\/p>\n<p>Das Stimmrecht der Delegierten eines Vereines ruht, wenn der betreffende Verein l\u00e4nger als ein Jahr mit seinem Beitrag im R\u00fcckstand ist.<\/p>\n<p>Die Gauversammlung findet in der Regel einmal j\u00e4hrlich statt und wird von einem Vorsitzenden 4 Wochen vor dem Termin, schriftlich, mit Angabe der Tagesordnung, einberufen. Eine weitere Gauversammlung kann von der Vorstandschaft einberufen werden. Eine au\u00dferordentliche Gauversammlung ist innerhalb von 3 Monaten vom 1. Vorsitzenden oder einem Stellvertreter einzuberufen, wenn dies mindestens 1\/3 der Vereine unter Angabe des Grundes beantragen.<\/p>\n<p>\u00dcber jede Gauversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Schriftf\u00fchrer und vom Vorsitzenden zu unterschreiben ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Sachaussch\u00fcsse<\/strong><br \/>\nBei Neuwahlen werden f\u00fcr alle Sachgebiete (Tracht, Volkstanz und Schuhplattler, Volkslied und -musik, Presse, Mundart-Brauchtum- Laienspiel) von der Gauversammlung Sachaussch\u00fcsse eingesetzt. Die Sachaussch\u00fcsse legen der Gauversammlung das Ergebnis der Neuwahl ihrer Vorsitzenden vor, das von dieser f\u00fcr die laufende Wahlperiode best\u00e4tigt werden muss.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Trachtenverbandsjugend<\/strong><br \/>\nDie Trachtenverbandsjugend ist die Jugendorganisation des Trachtenverbandes. Sie wird nach der Ordnung der Gemeinschaft der Trachtenjugend in Bayern gef\u00fchrt. Sitzungsprotokolle und T\u00e4tigkeitsberichte sind dem Vorstand zur Kenntnisnahme vorzulegen. Ebenso muss der Vorstand rechtzeitig \u00fcber die Vorhaben der Trachtenjugend unterrichtet werden. Die Jugendkasse ist j\u00e4hrlich von den Kassenrevisoren zu pr\u00fcfen und der Pr\u00fcfbericht der Gauversammlung vorzulegen. Die Trachtenjugend legt der Gauversammlung das Ergebnis der Neuwahl ihrer Vorsitzenden vor, das von dieser f\u00fcr die laufende Wahlperiode best\u00e4tigt werden muss.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Aufl\u00f6sung des Trachtenverbandes<\/strong><br \/>\n\u00dcber die Aufl\u00f6sung des Trachtenverbandes entscheidet die Gauversammlung, bei der mindestens \u00be der stimmberechtigten Delegierten anwesend sein m\u00fcssen. Wird diese Zahl nicht erreicht, muss innerhalb von 3 Monaten eine weitere Gauversammlung ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen werden. Diese ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig. Die Aufl\u00f6sung muss in beiden F\u00e4llen mit einer 4\/5 Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden.<br \/>\nBei Aufl\u00f6sung des Trachtenverbandes oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Verbandes an den Bayerischen Trachtenverband e.V., der es ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne \u00a7 2 dieser Satzung zu verwenden hat. Beschl\u00fcsse \u00fcber die k\u00fcnftige Verwendung des Verm\u00f6gens d\u00fcrfen erst nach Einwilligung des zust\u00e4ndigen Finanzamtes ausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Wahlspruch<\/strong><br \/>\nUnser Wahlspruch lautet: \u201eTreu dem guten alten Brauch.\u201c<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15 Inkrafttreten<\/strong><br \/>\nDie Satzung tritt am Tag der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Die letzte Fassung wird au\u00dfer Kraft gesetzt. Neufassung beschlossen<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung herunterladen Trachtenverband Unterfranken e.V. gegr. 1947 Satzung des Trachtenverband Unterfranken e.V. &#8211; gegr. 1947 Inhalt1 \u00a7 1 Name und Sitz 1 \u00a7 2 Zweck und Aufgaben 1 \u00a7 3 Mitglieder 2 \u00a7 3a Ehrenmitglieder 2 \u00a7 4 Beginn der Mitgliedschaft 2 \u00a7 5 Beendigung der Mitgliedschaft 2 \u00a7 6 Beitr\u00e4ge und Mittel des Vereins, &hellip; <a href=\"https:\/\/www.trachtenverband-unterfranken.de\/?page_id=1956\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Satzung<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":660,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.trachtenverband-unterfranken.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1956"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.trachtenverband-unterfranken.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.trachtenverband-unterfranken.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.trachtenverband-unterfranken.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.trachtenverband-unterfranken.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1956"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/www.trachtenverband-unterfranken.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1956\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4479,"href":"https:\/\/www.trachtenverband-unterfranken.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1956\/revisions\/4479"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.trachtenverband-unterfranken.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/660"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.trachtenverband-unterfranken.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1956"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}