{"id":1961,"date":"2011-05-05T13:33:36","date_gmt":"2011-05-05T11:33:36","guid":{"rendered":"http:\/\/www.trachtenverband-unterfranken.de\/?page_id=1961"},"modified":"2011-05-05T13:33:36","modified_gmt":"2011-05-05T11:33:36","slug":"geschaftsordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.trachtenverband-unterfranken.de\/?page_id=1961","title":{"rendered":"Gesch\u00e4ftsordnung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Trachtenverband Unterfranken e. V.<\/strong><br \/>\n<strong>Gegr. 1947<\/strong>\u00a0<\/p>\n<p>1. Der 1. Vorsitzende hat die Leitung des Verbandes. Er beruft die Sitzungen und Versammlungen ein. Er bekommt f\u00fcr seine laufenden Ausgaben (Telefon usw.) einen Pauschalbetrag von j\u00e4hrlich 100,00 Euro. Bei h\u00f6heren Kosten ist ein Nachweis zu f\u00fchren.<\/p>\n<p>2. Der 2. Vorsitzende unterst\u00fctzt den 1. Vorsitzenden und vertritt diesen im Verhinderungsfalle. Dabei tritt er in die Rechte des 1. Vorsitzenden ein.<\/p>\n<p>3. Der Schriftf\u00fchrer f\u00fchrt bei allen Sitzungen und Versammlungen Protokolle. Diese m\u00fcssen von ihm sowie vom Vorsitzenden unterzeichnet werden. Dar\u00fcber hinaus hat er die ihm \u00fcbertragenen schriftlichen Arbeiten zu erledigen.<\/p>\n<p>4. Der Kassier hat die Kasse sowie die Jugendkasse im Sinne der Satzung zu f\u00fchren. Er hat alle finanziellen Arbeiten zu erledigen. Geldgesch\u00e4fte d\u00fcrfen nur \u00fcber ihn get\u00e4tigt werden. Der 1. Vorsitzende ist stets auf dem laufenden zu halten und es ist ihm Gelegenheit zu geben, Pr\u00fcfungen jederzeit vorzunehmen.<\/p>\n<p>5. Die Sachaussch\u00fcsse w\u00e4hlen bei ihren Tagungen (vor der jeweiligen Wahl des Vorstandes) f\u00fcr die Dauer von 3 Jahren einen Sachausschu\u00dfvorsitzenden f\u00fcr den Verband. Sie sind verpflichtet Schulungen, Seminare und Weiterbildungsma\u00dfnahmen in ihrem Aufgabenbereich durchzuf\u00fchren. Bei Bedarf k\u00f6nnen Vertreter eingesetzt werden. Diese m\u00fcssen durch die Jahresversammlung ebenfalls best\u00e4tigt werden. Die Sachausschu\u00dfvorsitzenden k\u00f6nnen nach Bedarf an den Sitzungen der Vorstandschaft teilnehmen.<\/p>\n<p>6. Zu den \u00fcberregionalen Tagungen sind Delegierte zu entsenden. Diese werden vom Vorstand benannt, Sie haben den 1. Vorsitzenden zu informieren haben diesen zu informieren und in den Versammlungen einen Bericht abzugeben.<\/p>\n<p>7. Aufwandsentsch\u00e4digung<\/p>\n<p>Den Vorstandsmitgliedern des erweiterten Vorstandes sowie die vom Vorstand eingesetzten Delegierten erhalten folgende Aufwandsentsch\u00e4digung:<\/p>\n<ul>\n<li>Fahrtkosten werden nach dem geltenden Bahntarif II. Klasse oder einer km-Pauschale von 0,30 Euro erstattet<\/li>\n<li>Zehrgeld wird bei einem Zeitaufwand bis zu 8 Stunden in H\u00f6he von 5,00 EUR 6,00 Euro, von mehr als 8 Stunden in H\u00f6he von 15 Euro gezahlt.<\/li>\n<li>\u00dcbernachtungskosten werden nach Vorlage der Rechnung voll \u00fcbernommen.<\/li>\n<li>Sonstige Auslagen (Porto, B\u00fcromaterial etc., Telefongeb\u00fchren usw.) werden gegen Vorlage von Quittungen erstattet.<\/li>\n<\/ul>\n<p>8. Ehrungen:<\/p>\n<p>Zu Ehrenmitgliedern nach \u00a7 14 (3a) der Satzung k\u00f6nnen folgende Personen vorgeschlagen werden:<\/p>\n<ul>\n<li>Verwaltungsmitglieder, die mehr als 4 Wahlperioden im erweiterten Trachtenverbandsvorstand t\u00e4tig waren.<\/li>\n<li>Personen, die sich auf Grund von besonderen Verdiensten um den TV Trachtenverband verdient gemacht haben.<\/li>\n<li>Vorstandsmitglieder von Mitgliedsvereinen, wenn sie mindestens 25 Jahre ununterbrochen im Amt und mindestens 1 Wahlperiode in der Verbandsverwaltung t\u00e4tig waren.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Antr\u00e4ge sind nur \u00fcber die Vorstandschaft einzureichen und werden von der Jahresversammlung entschieden. Die zu Ehrenden erhalten eine Urkunde und einen Krug oder Vase des Trachtenverbandes. Die Ehrenmitglieder k\u00f6nnen an Sitzungen und Versammlungen teilnehmen, haben in den Vorstandssitzungen jedoch kein Stimmrecht.<\/p>\n<p>9. Geschenke und Ehrungen f\u00fcr Verwaltungs- und Ehrenmitglieder:<\/p>\n<p>Geschenke zum Geburtstag:<\/p>\n<ul>\n<li>Runde: Gl\u00fcckwunschkarte<\/li>\n<li>60: Geschenk im Wert von 40 Euro<\/li>\n<li>70: Geschenk im Wert von 40 Euro<\/li>\n<li>75: Geschenk im Wert von 40 Euro<\/li>\n<li>je weitere 5 Jahre: Geschenk im Wert von 40 Euro<\/li>\n<\/ul>\n<p>Geschenke zur Hochzeit (je Verwaltungsmitglied)<\/p>\n<ul>\n<li>Geschenk im Wert von 40 Euro<\/li>\n<li>Silberne Hochzeit: Geschenk im Wert von 40 Euro<\/li>\n<li>Goldene Hochzeit: und weitere Geschenk im Wert von 40 Euro<\/li>\n<\/ul>\n<p>Geschenke zu besonderen Anl\u00e4ssen:<br \/>\nGeschenke f\u00fcr besondere Anl\u00e4sse sind vom Vorstand zu beschlie\u00dfen. Besondere Anl\u00e4sse sind z.B. das Ausscheiden aus dem Vorstand.<\/p>\n<p>Bei Beerdigungen wird ein Kranz oder eine Schale \u00fcbergeben. Hier\u00fcber entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p>10. Schlussbemerkung, Inkrafttreten:<\/p>\n<p>Diese Gesch\u00e4ftsordnung dient zur Erg\u00e4nzung der Satzung und wurde am 09.04.2002 einstimmig durch die erweiterte Vorstandschaft beschlossen, am 10.04.05 ge\u00e4ndert und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.<\/p>\n<p>Sennfeld, 09.01.2005<br \/>\nOliver Brust, 1. Vorsitzender<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Trachtenverband Unterfranken e. V. Gegr. 1947\u00a0 1. Der 1. Vorsitzende hat die Leitung des Verbandes. Er beruft die Sitzungen und Versammlungen ein. Er bekommt f\u00fcr seine laufenden Ausgaben (Telefon usw.) einen Pauschalbetrag von j\u00e4hrlich 100,00 Euro. Bei h\u00f6heren Kosten ist ein Nachweis zu f\u00fchren. 2. Der 2. Vorsitzende unterst\u00fctzt den 1. 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