{"id":5538,"date":"2020-04-28T00:51:23","date_gmt":"2020-04-27T22:51:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.trachtenverband-unterfranken.de\/?p=5538"},"modified":"2020-04-28T00:51:23","modified_gmt":"2020-04-27T22:51:23","slug":"fragen-und-antworten-zu-corona","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.trachtenverband-unterfranken.de\/?p=5538","title":{"rendered":"Fragen und Antworten zu Corona"},"content":{"rendered":"<h2><\/h2>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-5550 size-large alignnone\" src=\"https:\/\/www.trachtenverband-unterfranken.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/BTV-750x291.jpg\" alt=\"\" width=\"660\" height=\"256\" srcset=\"https:\/\/www.trachtenverband-unterfranken.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/BTV.jpg 750w, https:\/\/www.trachtenverband-unterfranken.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/BTV-300x116.jpg 300w\" sizes=\"(max-width: 660px) 100vw, 660px\" \/><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote>\n<h2 style=\"text-align: center;\">Fragen und Antworten<br \/>\nzu den Auswirkungen<br \/>\nder Corona-Pandemie<br \/>\nauf die Arbeit<br \/>\nin den Trachtenvereinen.<\/h2>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>Fragen und Antworten zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Arbeit in den Trachtenvereinen.<\/strong><br \/>\nDer BTV versucht hier die wichtigsten Fakten zu erkl\u00e4ren und die h\u00e4ufigsten Fragen zu beantworten. Nat\u00fcrlich stehen auch weiterhin die Vorstandschaften oder die Gesch\u00e4ftsstellen f\u00fcr eure Anliegen zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p><strong>Weiterf\u00fchrende Informationen sind erh\u00e4ltlich bei:<\/strong><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.rki.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Robert Koch Institut<\/a><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.stmgp.bayern.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bayerisches Staatsministerium f\u00fcr Gesundheit und Pflege<\/a><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.stmi.bayern.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bayerisches Staatsministerium des Innern, f\u00fcr Sport und Integration<\/a><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.Corona-katastrophenschutz.bayern.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Corona Katastrophenschutz<\/a><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.lgl.bayern.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Landesamt f\u00fcr Gesundheit und Lebensmittelsicherheit<\/a><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.blsv.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bayerischer Landes-Sportverband<\/a><\/p>\n<h3>Inhaltsverzeichnis<\/h3>\n<p><strong>1. Ausgangsbeschr\u00e4nkung<\/strong><br \/>\n1.1. Was ist eine Ausgangsbeschr\u00e4nkung?<br \/>\n1.2. Was darf ich w\u00e4hrend der Ausgangsbeschr\u00e4nkungen in Bayern machen und was nicht?<\/p>\n<p><strong>2. Das Leben im Verein<\/strong><br \/>\n2.1. Darf ein Vereinsvorstand die Vereinsr\u00e4ume im Moment betreten?<br \/>\n2.2. Was sind Veranstaltungen und was Gro\u00dfveranstaltungen?<br \/>\n2.3. D\u00fcrfen Proben in den Vereinsr\u00e4umen durchgef\u00fchrt werden?<br \/>\n2.4. Was ist mit der Mitgliederversammlung (MV) in unserem Verein?<br \/>\n2.5. Welche M\u00f6glichkeiten der Durchf\u00fchrung einer MV gibt es in Zeiten der Pandemie?<br \/>\n2.6. Welchen Weg sollen wir gehen &#8211; Online oder Umlaufverfahren?<br \/>\n2.7. Bei unserem Verein stehen wichtige Abstimmungen an. Was muss ich jetzt\u00a0 machen?<br \/>\n2.8. Wie kann ich der Vorstandschaft und den Arbeitskreisen ihre Arbeit erm\u00f6glichen?<br \/>\n2.9. Bei uns konnte die Neuwahl nicht stattfinden. Wer leitet den Verein nun?<\/p>\n<p><strong>3. Allgemeines<\/strong><br \/>\n3.1. Muss ich die Miete f\u00fcr mein Vereinsheim oder den Trachtenraum weiterzahlen?<br \/>\n3.2. Kann ich meine Vereinsgastst\u00e4tte weiter betreiben?<br \/>\n3.3. Kann ich mein Vereinsheim und die vereinseigenen Anlagen weiter in Schuss halten?<\/p>\n<p><strong>1. Ausgangsbeschr\u00e4nkung<\/strong><br \/>\n1.1. Was ist eine Ausgangsbeschr\u00e4nkung<br \/>\nBeginnend mit der Allgemeinverf\u00fcgung vom 20. M\u00e4rz 2020 wurde in Bayern eine Ausgangsbeschr\u00e4nkung angeordnet, die mittlerweile bis zum 3. Mai verl\u00e4ngert wurde. Darin wird unter anderem festgeschrieben,<\/p>\n<p>1.2. Was darf ich w\u00e4hrend der Ausgangsbeschr\u00e4nkungen in Bayern machen und was nicht?<br \/>\nEine genaue Auflistung von allem, was w\u00e4hrend der Zeit der Einschr\u00e4nkungen in Bayern machbar ist und was nicht, k\u00f6nnen wir an dieser Stelle nicht geben. Hier sei der Verweis auf die Internetseite des bayerischen Innenministeriums gegeben, die laufend aktuelle Informationen geben: <a href=\"http:\/\/www.Corona- katastrophenschutz.bayern.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.Corona- katastrophenschutz.bayern.de<\/a><br \/>\nkatastrophenschutz.bayern.de Au\u00dferdem verweisen wir auf die Verk\u00fcndungsplattform des Freistaats: <a href=\"http:\/\/www.verkuendung-bayern.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.verkuendung-bayern.de<\/a><\/p>\n<p><strong>2. Das Leben im Verein<\/strong><br \/>\n2.1. Darf ein Vereinsvorstand die Vereinsr\u00e4ume im Moment betreten?<br \/>\nDie Aus\u00fcbung eines Ehrenamtes stellt an sich keinen triftigen Grund dar, die Wohnung zu verlassen. Nur ausnahmsweise darf die ehrenamtliche T\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt werden, wenn dies dringend erforderlich ist und nicht verschoben werden kann. Dringend erforderlich sind insbesondere solche T\u00e4tigkeiten im Rahmen des Ehrenamts, die im erheblichen \u00f6ffentlichen Interesse liegen (z. B. Freiwillige Feuerwehr, ehrenamtlicher Richter, Rettungsdienste, Tierschutz, THW, Wasserwacht, Tafeln und Nachbarschaftshilfe) oder die der Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Funktionst\u00fcchtigkeit eines Vereins oder auch einer anderen Organisationsform dienen. Auch dann gilt aber: Vermeiden Sie den Kontakt zu anderen Menschen. Halten Sie bitte stets den Mindestabstand von mind. 1,5 m zu anderen Menschen und die Hygieneregeln ein.<\/p>\n<p>2.2. Was sind Veranstaltungen und was Gro\u00dfveranstaltungen?<br \/>\nEine Frage mit der vieles F\u00e4llt und Steht ist die Frage, was als Gro\u00dfveranstaltung z\u00e4hlt und was nicht darunter f\u00e4llt. Leider gibt es zu diesem Punkt noch keine verl\u00e4ssliche Aussage. Weder das Innenministerium noch die Staatskanzlei haben eine Definition hierf\u00fcr gegeben. Nach einer Nachfrage beim Bayerischen Innenministerium ist mit einer klaren Definition nicht vor dem 4. Mai zu rechnen.<\/p>\n<p>2.3. D\u00fcrfen Proben in den Vereinsr\u00e4umen durchgef\u00fchrt werden?<br \/>\nNein. Mit der Ausgangsbeschr\u00e4nkung, die seit dem 21. M\u00e4rz in Kraft ist, sind alle Freizeiteinrichtungen gesperrt. Dazu z\u00e4hlen auch die Vereinsheime, in denen unsere Proben normalerweise stattfinden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>2.4. Was ist mit der Mitgliederversammlung (MV) in unserem Verein?<br \/>\nNormalerweise ist in den Satzungen der Vereine und Gauverb\u00e4nde geregelt, in welchen Abst\u00e4nden eine Mitgliederversammlung abgehalten werden muss. Laut der Notbekanntmachung vom 16. April 2020, AZ2126-1-5-G, \u00a71, ABS 1 sind Versammlungen aller Art untersagt. Damit ist es auch nicht m\u00f6glich eine Mitgliederversammlung abzuhalten. (vorerst bis 3. Mai 2020) Hier liegt also ein Fall der Unm\u00f6glichkeit vor. Vermutlich wird es auch eine Verl\u00e4ngerung \u00fcber diesen Zeitraum hinaus geben. Nun kommt es darauf an, was in den Satzungen der Vereinigungen festgeschrieben ist. Bei den meisten wird geregelt sein, dass einmal j\u00e4hrlich eine Mitgliederversammlung durchzuf\u00fchren ist.<\/p>\n<p>Wenn dies der Fall ist, kann man abwarten ob eine Verschiebung bis zum Ende der Pandemie in diesem Jahr m\u00f6glich ist. Sollte in der Satzung gefordert sein, dass die Mitgliederversammlung zu einer bestimmten Zeit (z.B.: im ersten Halbjahr) stattfinden muss, ist sie auf unbestimmte Zeit zu verschieben, bis die Unm\u00f6glichkeit beseitigt ist.<br \/>\nF\u00fcr die Vereinsvorst\u00e4nde ist also wichtig zu pr\u00fcfen, was in ihren Satzungen steht. Dann muss die Vorstandschaft einen Beschluss \u00fcber die weitere Vorgehensweise herbeif\u00fchren. (wie das geschehen kann werden wir in einem weiteren Punkt 2.8 darstellen). Es ist f\u00fcr die Vereinsmitglieder zu bedenken, dass das Recht auf Mitgliederversammlung und Wahlen eminent wichtige demokratische Rechte des einzelnen Vereinsmitglieds sind. Diese Rechte d\u00fcrfen nicht ohne weiteres beschnitten werden. Es muss ein zwingender Grund vorliegen! Dieser Grund liegt jedoch derzeit (bis 03. Mai 2020) durch die Allgemeinverf\u00fcgung (in der aktuellen Fassung) vor.<\/p>\n<p>2.5. Welche M\u00f6glichkeiten der Durchf\u00fchrung einer MV gibt es in Zeiten der Pandemie?<br \/>\nIm Artikel 2, \u00a75, Abs.2 des <a href=\"https:\/\/www.bmjv.de\/SharedDocs\/Gesetzgebungsverfahren\/Dokumente\/Bgbl_Corona-Pandemie.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u201eGesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht\u201c<\/a> vom 27. M\u00e4rz wurde die M\u00f6glichkeit geschaffen eine Mitgliederversammlung auch Online durchzuf\u00fchren. W\u00f6rtlich ist dort geregelt:<\/p>\n<blockquote><p>Abweichend von \u00a7 32 Absatz 1 Satz 1 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Erm\u00e4chtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern erm\u00f6glichen,<br \/>\n1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszu\u00fcben oder<br \/>\n2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchf\u00fchrung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.<\/p><\/blockquote>\n<p>2.6. Welchen Weg sollen wir gehen &#8211; Online oder Umlaufverfahren?<br \/>\nF\u00fcr die Durchf\u00fchrung einer Online-Mitgliederversammlung ist es vermutlich notwendig den Vereinsmitgliedern die entsprechende technische Infrastruktur zur Verf\u00fcgung zu stellen. Au\u00dferdem muss sichergestellt sein, dass nur die Vereinsmitglieder an der Mitgliederversammlung teilnehmen k\u00f6nnen. Eine Voraussetzung, die vermutlich niemand erf\u00fcllen kann.<br \/>\nDa ist eine Abstimmung im Umlaufverfahren \u00fcber die wichtigsten, anstehenden Punkte sicherlich leichter zu bewerkstelligen. Dennoch wird auch eine Abstimmung im Umlaufverfahren wohl eher schwierig durchf\u00fchrbar sein.<br \/>\nSollten tats\u00e4chlich, weder Online noch Umlaufverfahren umsetzbar sein, muss die Mitglieder- versammlung abgesagt bzw. verschoben werden (siehe Punkt 2.4).<\/p>\n<p>2.7. Bei unserem Verein stehen wichtige Abstimmungen an. Was muss ich jetzt machen?<br \/>\nManchmal stehen sehr wichtige, unaufschiebbare Entscheidungen an. Zum Beispiel der Beschluss f\u00fcr den Bau eines neuen Vereinsheims oder die Verabschiedung des Haushaltsplanes. F\u00fcr diesen Fall hat der Gesetzgeber die M\u00f6glichkeit geschaffen die Mitglieder auch schriftlich im Umlaufverfahren zu beteiligen. Geregelt ist dies in Artikel 2, \u00a75, Abs. 3 des o.g. Gesetzes. W\u00f6rtlich ist dort geregelt:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><em>Abweichend von \u00a7 32 Absatz 2 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder g\u00fcltig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die H\u00e4lfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p>2.8. Wie kann ich der Vorstandschaft und den Arbeitskreisen ihre Arbeit erm\u00f6glichen?<br \/>\nDa Versammlungen im Moment nicht genehmigt sind, ist auch die Arbeit der Vorstandschaften und der einzelnen Gruppierungen im Verein stark beeintr\u00e4chtigt. F\u00fcr diesen Fall hat das <a href=\"https:\/\/www.bmjv.de\/SharedDocs\/Gesetzgebungsverfahren\/Dokumente\/Bgbl_Corona-Pandemie.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u201eGesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht\u201c<\/a><br \/>\nAbhilfe geschaffen. Auch wenn die Vorstands- oder Ausschusssitzungen nicht konkret genannt werden, kann die Vorstandssitzung bei Zustimmung aller (Vorstands-, Ausschuss-) Mitglieder digital erfolgen. Eine gute M\u00f6glichkeit, die auch schon von der Landesvorstandschaft des BTV genutzt wird ist eine Videokonferenz.<br \/>\n2.9. Bei uns konnte die Neuwahl nicht stattfinden. Wer leitet den Verein nun?<br \/>\nOftmals ist in den Satzungen eine Regelung folgender Art festgeschrieben: \u201eDer Vorstand bleibt bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt\u201c. Damit ist die Handlungsf\u00e4higkeit auch f\u00fcr den Fall gew\u00e4hrt, dass keine Wahl stattgefunden hat. Zum Beispiel, weil die Mitgliederversammlung verschoben wurde.<br \/>\nViele Vereine haben in der Satzung allerdings keine diesbez\u00fcgliche Regelung. Dies wird nun per Gesetz geregelt. Am 27. M\u00e4rz 2020 verabschiedete der Bundestag das <a href=\"https:\/\/www.bmjv.de\/SharedDocs\/Gesetzgebungsverfahren\/Dokumente\/Bgbl_Corona-Pandemie.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u201eGesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht\u201c<\/a>. Das Gesetz ist bis zum 31.12.2020 in Kraft. Der Artikel 2 \u00a7 5 (1) lautet wie folgt:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><em>Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt. <\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Damit bleiben auch Vereine Handlungsf\u00e4hig, die \u00fcber keine einschl\u00e4gige Satzungsregelung verf\u00fcgen.<\/p>\n<p><strong>3. Allgemeines<\/strong><br \/>\n3.1. Muss ich die Miete f\u00fcr mein Vereinsheim oder den Trachtenraum weiterzahlen?<br \/>\nF\u00fcr den Fall, dass der Verein f\u00fcr die Nutzung seines Vereinsheimes Miete oder Pacht zu entrichten hat, kann nur die zust\u00e4ndige Verwaltung Informationen \u00fcber das weitere Vorgehen geben. Betroffene Vereine m\u00fcssen sich diesbez\u00fcglich bei ihren Vermietern (Kommunen, Privatpersonen, Wirte) melden.<br \/>\n3.2. Kann ich meine Vereinsgastst\u00e4tte weiter betreiben?<br \/>\nGastronomiebetriebe sind in der aktuellen Situation geschlossen. Dies gilt auch ohne Ausnahmen f\u00fcr die Gastst\u00e4tten in Vereinsheimen. M\u00f6glich ist die Zubereitung und Lieferung von Speisen zum Mitnehmen.<br \/>\n3.3. Kann ich mein Vereinsheim und die vereinseigenen Anlagen weiter in Schuss halten?<br \/>\nWenn an den Vereinsheimen oder den dazugeh\u00f6rigen Anlagen Reparaturen oder Wartungsarbeiten durchzuf\u00fchren sind, ist dies m\u00f6glich. Allerdings nur, wenn die Ma\u00dfnahmen zwingend erforderlich sind um die Funktionsf\u00e4higkeit des Vereins zu gew\u00e4hrleisten. Auch hier gilt, dass m\u00f6glichst wenige Vereinsmitglieder und nur mit den n\u00f6tigen hygienischen Sicherheitsma\u00dfnahmen t\u00e4tig werden sollen.<\/p>\n<p><em>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Bayerischer Trachtenverband &#8211; 24.04.20<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Fragen und Antworten zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Arbeit in den Trachtenvereinen. Fragen und Antworten zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Arbeit in den Trachtenvereinen. Der BTV versucht hier die wichtigsten Fakten zu erkl\u00e4ren und die h\u00e4ufigsten Fragen zu beantworten. 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