Geschäftsordnung

Trachtenverband Unterfranken e. V.
Gegr. 1947 

1. Der 1. Vorsitzende hat die Leitung des Verbandes. Er beruft die Sitzungen und Versammlungen ein. Er bekommt für seine laufenden Ausgaben (Telefon usw.) einen Pauschalbetrag von jährlich 100,00 Euro. Bei höheren Kosten ist ein Nachweis zu führen.

2. Der 2. Vorsitzende unterstützt den 1. Vorsitzenden und vertritt diesen im Verhinderungsfalle. Dabei tritt er in die Rechte des 1. Vorsitzenden ein.

3. Der Schriftführer führt bei allen Sitzungen und Versammlungen Protokolle. Diese müssen von ihm sowie vom Vorsitzenden unterzeichnet werden. Darüber hinaus hat er die ihm übertragenen schriftlichen Arbeiten zu erledigen.

4. Der Kassier hat die Kasse sowie die Jugendkasse im Sinne der Satzung zu führen. Er hat alle finanziellen Arbeiten zu erledigen. Geldgeschäfte dürfen nur über ihn getätigt werden. Der 1. Vorsitzende ist stets auf dem laufenden zu halten und es ist ihm Gelegenheit zu geben, Prüfungen jederzeit vorzunehmen.

5. Die Sachausschüsse wählen bei ihren Tagungen (vor der jeweiligen Wahl des Vorstandes) für die Dauer von 3 Jahren einen Sachausschußvorsitzenden für den Verband. Sie sind verpflichtet Schulungen, Seminare und Weiterbildungsmaßnahmen in ihrem Aufgabenbereich durchzuführen. Bei Bedarf können Vertreter eingesetzt werden. Diese müssen durch die Jahresversammlung ebenfalls bestätigt werden. Die Sachausschußvorsitzenden können nach Bedarf an den Sitzungen der Vorstandschaft teilnehmen.

6. Zu den überregionalen Tagungen sind Delegierte zu entsenden. Diese werden vom Vorstand benannt, Sie haben den 1. Vorsitzenden zu informieren haben diesen zu informieren und in den Versammlungen einen Bericht abzugeben.

7. Aufwandsentschädigung

Den Vorstandsmitgliedern des erweiterten Vorstandes sowie die vom Vorstand eingesetzten Delegierten erhalten folgende Aufwandsentschädigung:

  • Fahrtkosten werden nach dem geltenden Bahntarif II. Klasse oder einer km-Pauschale von 0,30 Euro erstattet
  • Zehrgeld wird bei einem Zeitaufwand bis zu 8 Stunden in Höhe von 5,00 EUR 6,00 Euro, von mehr als 8 Stunden in Höhe von 15 Euro gezahlt.
  • Übernachtungskosten werden nach Vorlage der Rechnung voll übernommen.
  • Sonstige Auslagen (Porto, Büromaterial etc., Telefongebühren usw.) werden gegen Vorlage von Quittungen erstattet.

8. Ehrungen:

Zu Ehrenmitgliedern nach § 14 (3a) der Satzung können folgende Personen vorgeschlagen werden:

  • Verwaltungsmitglieder, die mehr als 4 Wahlperioden im erweiterten Trachtenverbandsvorstand tätig waren.
  • Personen, die sich auf Grund von besonderen Verdiensten um den TV Trachtenverband verdient gemacht haben.
  • Vorstandsmitglieder von Mitgliedsvereinen, wenn sie mindestens 25 Jahre ununterbrochen im Amt und mindestens 1 Wahlperiode in der Verbandsverwaltung tätig waren.

Anträge sind nur über die Vorstandschaft einzureichen und werden von der Jahresversammlung entschieden. Die zu Ehrenden erhalten eine Urkunde und einen Krug oder Vase des Trachtenverbandes. Die Ehrenmitglieder können an Sitzungen und Versammlungen teilnehmen, haben in den Vorstandssitzungen jedoch kein Stimmrecht.

9. Geschenke und Ehrungen für Verwaltungs- und Ehrenmitglieder:

Geschenke zum Geburtstag:

  • Runde: Glückwunschkarte
  • 60: Geschenk im Wert von 40 Euro
  • 70: Geschenk im Wert von 40 Euro
  • 75: Geschenk im Wert von 40 Euro
  • je weitere 5 Jahre: Geschenk im Wert von 40 Euro

Geschenke zur Hochzeit (je Verwaltungsmitglied)

  • Geschenk im Wert von 40 Euro
  • Silberne Hochzeit: Geschenk im Wert von 40 Euro
  • Goldene Hochzeit: und weitere Geschenk im Wert von 40 Euro

Geschenke zu besonderen Anlässen:
Geschenke für besondere Anlässe sind vom Vorstand zu beschließen. Besondere Anlässe sind z.B. das Ausscheiden aus dem Vorstand.

Bei Beerdigungen wird ein Kranz oder eine Schale übergeben. Hierüber entscheidet der Vorstand.

10. Schlussbemerkung, Inkrafttreten:

Diese Geschäftsordnung dient zur Ergänzung der Satzung und wurde am 09.04.2002 einstimmig durch die erweiterte Vorstandschaft beschlossen, am 10.04.05 geändert und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Sennfeld, 09.01.2005
Oliver Brust, 1. Vorsitzender