Pflichtexemplare abliefern

Liabe Gauvorstände und alle Mitglieder des Landesausschusses,

wie in der Vergangenheit, erfolgt auch dieses Jahr wieder der Hinweis für alle Vereine, die eine Festschrift oder andere Druck-Erzeugnisse erstellt haben, dass sie lt. „Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren“ verpflichtet sind, zwei Exemplare an die Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München zu senden. Dies gilt auch für Gauchroniken und andere Veröffentlichungen (z.B. Fähnrichheft, Liedheft etc.). Gemäß o.g. Gesetz hat dies innerhalb von zwei Wochen nach Erscheinen des Textträgers zu erfolgen. Den entsprechenden Gesetzestext habe ich beigefügt. Gesetzestext Pflichtexemplare

Falls gewünscht wird, dass Festschriften u.a. Druck-Erzeugnisse der Allgemeinheit frei zugänglich im Internet (Seite der Staatsbibliothek) zur Verfügung gestellt werden, ist ein Hinweis an die Staatsbibliothek erforderlich, dass Einverständnis mit der Digitalisierung besteht. Dazu muss aber auch die Genehmigung der abgebildeten Personen vorliegen – was ned immer ganz einfach ist und einen erheblichen Aufwand bedeutet. Für das Archiv des Bayerischen Trachtenverbandes in Holzhausen müssen zwar keine „Pflicht“-Exemplare abgeliefert werden, dennoch würden sich bestimmt auch nachfolgende Generationen freuen, wenn hierfür ebenso eine Ausgabe jeder Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden würde um somit den eigenen Bestand laufend zu erweitern. Gerne übernehmen die Vorstandsmitglieder des Verbandes bzw. die Geschäftsstelle in Holzhausen die Weiterleitung an die Staatsbibliothek. Ernst Schusser vom Volksmusikarchiv, hat mitgeteilt, dass sich auch das VMA über Zusendungen (ggf. auf Rechnung) von Festschriften und anderen Druckerzeugnissen der Vereine freuen würde. Die Publikationen werden beim VMA gelesen und in die Bibliothek eingestellt.

Die Adresse lautet: Volksmusikarchiv des Bezirks Oberbayern, Krankenhausweg 39, 83059 Bruckmühl

Scheena Gruaß

Hildegard Hoffmann

Landesschriftführerin

Bay. Trachtenverband