Corona-Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege

Liebe Vereinsvorstände,

habe eine gute Nachricht für Euch. Es gibt ein Förderprogramm vom Freistaat Bayern, mit dem der coronabedingte Gewinnausfall aus 2020 bezuschusst werden kann.

Zusammenfassung des Beschlusses

1. In der Kabinettssitzung vom 22.12.2020 wurde ein Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege in der Corona-Pandemie beschlossen.

2. Die Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung der von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) betroffenen Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine) (Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine) – HVHBR) wurden am 28. Dezember 2020 durch das Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekanntgemacht.

3. Die Richtlinien für das Hilfsprogramm sowie das Antragsformular findet ihr im Anhang.

4. Trachtenvereinen im Dachverband Bayerischer Trachenverband wird die Billigkeitsleistung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 % der nachgewiesenen weggefallenen Gewinne oder Nettoeinahmen aus Veranstaltungen mit 1. März 2020 bis 28. Februar 2021, höchstens aber 2 000 €, gewährt.

5. Als Vergleich werden Veranstaltungen im Zeitraum 1. März 2019 bis 29. Februar 2020 herangezogen.

6. Ob auch Veranstaltungen ohne Vorveranstaltung im Vergleichszeitraum (z. B. Trachtenfeste) geltend gemacht werden können, wird noch geklärt.

7. Das Gesamtvolumen des Hilfsprogramms beläuft sich auf 5 Millionen Euro. Der Antrag für das Hilfsprogramm muss spätestens am 30. Juni 2021 mit den geforderten Anlagen per Post oder elektronisch (hilfsprogramm.heimatundbrauchtumspflege@ldbv.bayern.de) beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung eingegangen sein.