Corona-Nachrichten Nr. 17

Liabe Trachtlerinnen und Trachtler,

heute wollen wir euch über Öffnungsschritte in der Jugendarbeit informieren. Auch wenn sie sehr klein und überschaubar sind, ermöglichen sie doch endlich wieder ein paar kleine Aktivitäten.

1. Sportliche Betätigung in Kleingruppen
Aus der aktuell gültigen 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergibt sich für viele Vereine eine kleine Möglichkeit mit den Kindergruppen wieder aktiv zu werden.

Inzidenz über 100:
Mit Kindern bis 14 Jahren kann in kleinen Gruppen von bis zu 5 Personen im Außenbereich kontaktfrei geprobt werden. Somit kann man mit den Kindern im freien tanzen oder platteln oder vielleicht andere Aktivitäten wie eine Fahrradtour machen. Voraussetzung ist, dass der oder die Jugendleiter einen negativen Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen können. Die Kinder
müssen dabei nicht getestet werden.

Inzidenz zwischen 50-100:
Mit Kindern bis 14 Jahren kann in Gruppen von bis zu 20 Kindern kontaktfrei im Außenbereich geprobt werden. Die Jugendleiter müssen in diesem Fall keinen negativen Test nachweisen.

2. Vollständig geimpfte Personen
Sollte einer der Jugendleiter in den Vereinen vollständig, d.h. zweimal geimpft sein, dann ist diese Person mit einer negativ getesteten gleichzustellen. Diese Gleichstellung gilt aber erst, wenn die zweite Impfung bereits vor 14 Tagen erfolgt ist. Bis dahin muss weiterhin ein negativer Test vorgewiesen werden.

3. Impfpriorisierung bei Jugendleitern
Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit fallen unter die Impfpriorisierung 3. Alle, die sich über https://impfzentren.bayern/ anmelden, können „Ich arbeite in einer Schule oder Kindergarten“ den Haken bei „Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“ setzen.
Der Verein muss dazu dem Jugendleiter oder der Jugendleiterin seine Tätigkeit bestätigen. Ein Musterschreiben dafür findet ihr im Anhang dieser E-Mail. (Wendet euch bitte an euren Vorstand, bzw. Jugendvertreter, er hat dieses Musterschreiben per Mail bekommen.)
Es kann vor Ort in den Impfzentren zu Diskussionen kommen. Daher wird empfohlen, wirklich nur den Personen eine Bescheinigung auszustellen, die wirklich momentan tätig sind oder geplant bald tätig werden sollen.

Nun noch eine Bitte: Leitet die Informationen an die Vereine weiter.
Wenn es weitere Fragen gibt, dann meldet euch jederzeit bei uns in der Geschäftsstelle! Meine Damen und Ich versuchen immer euch weiterzuhelfen!

Herzliche Griaß
Andreas Oberprieler
Geschäftsführer
Bayerischer Trachtenverband

Corona-Nachrichten Nr. 17 vom 29.04.2021

Nachruf für Wolfgang Gößmann

Werte Trachtlerinnen und Trachtler

Der Sennfelder Trachtenverein muss Abschied von Wolfgang Gößmann nehmen.

Die Mitglieder sind tief betroffen über seinen plötzlichen Tod.

Wolfgang hat den Verein von 2011-2013 als 2. Vorsitzender und seit 2013 als 2. Kassier im Ehrenamt unterstützt.

Mit ihm verliert der Verein einen hilfsbereiten, freundlichen, engagierten und wertvollen Kameraden und Freund.

Wolfgang war immer bereit zu helfen und hat weit über seine Verantwortung als 2. Kassier hinaus den Sennfelder Trachtenverein unterstützt.

Seine Zuverlässigkeit, sowohl in der Tanzgruppe als auch in der Vereinsverwaltung, wird schwer zu ersetzen sein.

Lieber Wolfgang, vergelts Gott

Helmut Büschel, 1.Vorsitzender

Frohe Ostern 2021

Liebe Trachtenfreunde,

nun müssen wir schon das zweite Mal ein Corona-Ostern feiern (oder auch nicht). Ich verbinde mit dem Osterfest dennoch immer die Hoffnung auf die Auferstehung und, dass wir die Notwendigkeit der Kontaktbeschränkungen hoffentlich bald überwinden und wir uns in den Trachtenvereinen wieder treffen dürfen. Bis dahin wünsche ich Euch und Euren Familien frohe Ostern. Verliert nicht den Mut, es kommt wieder die Zeit zum Tanzen und Feiern. Hier bin ich Zuversichtlich.

Euer
Oliver Brust
1. Gauvorstand

Nachruf für Wolfgang Baum

Für die Trachtenbewegung gelebt.

Das langjährige Ehrenmitglied des Historischen Burschenvereins Sommerhausen, Wolfgang Baum, ist im Alter von 83 Jahren verstorben.

Er war in jungen Jahren schon für den Verein als Trachtler aktiv.
1952 trat er dem Burschenverein bei.
Er war 1972 bis 1982 2. Vorsitzender und war insgesamt 33 Jahre im Vereinsschuss tätig.
Wolfgang Baum organisierte jahrelang den Vereinsflug und erstellte auch eine Neufassung unserer Vereinschronik.
Für seine langjährige Mitarbeit im Verein wurde er zum Ehrenmitglied ernannt.

2012 wurde er für 60 Jahre Mitgliedschaft im Burschenverein Sommerhausen im Trachtenverband Unterfranken und in der Vereinigung links der Donau geehrt.

Mit dem Tod von Wolfgang Baum verliert der Burschenverein eines seiner längsten und treuesten Mitglied.
Der Historische Burschenverein wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Corona-Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege

Liebe Vereinsvorstände,

habe eine gute Nachricht für Euch. Es gibt ein Förderprogramm vom Freistaat Bayern, mit dem der coronabedingte Gewinnausfall aus 2020 bezuschusst werden kann.

Zusammenfassung des Beschlusses

1. In der Kabinettssitzung vom 22.12.2020 wurde ein Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege in der Corona-Pandemie beschlossen.

2. Die Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung der von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) betroffenen Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine) (Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine) – HVHBR) wurden am 28. Dezember 2020 durch das Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekanntgemacht.

3. Die Richtlinien für das Hilfsprogramm sowie das Antragsformular findet ihr im Anhang.

4. Trachtenvereinen im Dachverband Bayerischer Trachenverband wird die Billigkeitsleistung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 % der nachgewiesenen weggefallenen Gewinne oder Nettoeinahmen aus Veranstaltungen mit 1. März 2020 bis 28. Februar 2021, höchstens aber 2 000 €, gewährt.

5. Als Vergleich werden Veranstaltungen im Zeitraum 1. März 2019 bis 29. Februar 2020 herangezogen.

6. Ob auch Veranstaltungen ohne Vorveranstaltung im Vergleichszeitraum (z. B. Trachtenfeste) geltend gemacht werden können, wird noch geklärt.

7. Das Gesamtvolumen des Hilfsprogramms beläuft sich auf 5 Millionen Euro. Der Antrag für das Hilfsprogramm muss spätestens am 30. Juni 2021 mit den geforderten Anlagen per Post oder elektronisch (hilfsprogramm.heimatundbrauchtumspflege@ldbv.bayern.de) beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung eingegangen sein.